Förderungen
Bis zu 100% Förderung für Weiterbildung- & Qualifizierungen
Bis zu 100% Förderungen für Weiterbildung- & Qualifizierungen
Profitieren Sie von bis zu 100% Förderung für Weiterbildungen und Qualifizierungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen können Sie Fördermittel über Bildungsgutscheine problemlos beantragen. Zudem unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Förderungen für Teilqualifizierungen, die von der Arbeitsagentur übernommen werden können. Unser professionelles Team steht Ihnen bei allen Formalitäten zur Seite und ermöglicht es Ihnen, bald wieder in einem sicheren Arbeitsverhältnis zu stehen.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter: Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten
Die Inanspruchnahme eines Bildungsgutscheins erfordert bestimmte Voraussetzungen, die im Folgenden erläutert werden:
Notwendigkeit der Teilnahme: Die Teilnahme an der Weiterbildung muss entweder erforderlich sein, um die berufliche Eingliederung der Arbeitsuchenden zu unterstützen, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder aufgrund der Anerkennung der Notwendigkeit einer Weiterbildung aufgrund fehlenden Berufsabschlusses.
Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Bedingungen: Die Feststellung der Notwendigkeit einer Weiterbildung berücksichtigt stets die arbeitsmarktlichen Bedingungen. Dies bedeutet, dass die Agentur für Arbeit prüfen muss, ob die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen effektiver sind und ob die angestrebte Weiterbildung die berufliche Eingliederung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit unterstützen kann.
Erforderliche Qualifikationen: In der Regel müssen Antragsteller entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder drei Jahre Berufserfahrung vorweisen. Vor Beginn der Weiterbildung ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erforderlich.
Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Bildungsgutschein ausgestellt, der die Übernahme der Kosten für die Weiterbildung bestätigt. Die Förderungen können unter anderem folgende Bereiche abdecken:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkostenzuschüsse und Unterbringungskosten
- Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltskosten
Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Beantragung und Abwicklung des Bildungsgutscheins zu unterstützen und Ihnen so den Weg zurück in eine sichere berufliche Zukunft zu ebnen.
Die Nutzung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) erfolgt gemäß folgender Richtlinien:
Beratung und Entscheidung: Im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter wird gemeinsam erörtert, ob und welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sind. Eine mögliche Maßnahme wird gemeinsam ausgewählt. Sollte die gewünschte Maßnahme nicht bereits vom Arbeitsamt oder Jobcenter angeboten werden, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung des AVGS eine Ermessensleistung darstellt und keinen rechtlichen Anspruch begründet.
Kostenübernahme: Die Teilnahme an der Maßnahme ist kostenfrei, sofern Ihre Vermittlungsfachkraft vorab schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid). Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrt- und Kinderbetreuungskosten erstattet werden. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Maßnahme mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Verfahren zur Nutzung des AVGS:
a. Kontaktieren Sie den Maßnahmeträger und klären Sie die Einzelheiten Ihrer Teilnahme. Er wird die Einhaltung der AVGS-Vorgaben prüfen und Ihnen eine Bestätigung ausstellen, wenn eine Teilnahme möglich ist.
b. Informieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft über Ihre Maßnahmewahl. Diese prüft, ob die Maßnahme Ihren beruflichen Bedürfnissen entspricht und ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
c. Nach Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid, der Ihnen die Teilnahme an der Maßnahme gestattet. Der Maßnahmeträger wird ebenfalls über die Bewilligung informiert.
Antreten der Maßnahme: Sie können nun die Maßnahme beginnen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Nutzung des AVGS und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Weiterbildungsförderung für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer in Unternehmen
Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Unternehmen und der Beschäftigten selbst. Die Bedeutung von Qualifikationen für die Chancen und Risiken auf dem Arbeitsmarkt bleibt unbestreitbar. Insbesondere gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen ein erhöhtes Risiko auf dem Arbeitsmarkt, doch ihre Teilnahme an Weiterbildungen bleibt oft gering.
Um diesem Missverhältnis entgegenzuwirken, bietet die Agentur für Arbeit das Programm „Weiterbildungsförderung beschäftigter Personen“ an. Dieses Programm richtet sich insbesondere an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entweder gering qualifiziert sind oder das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung umfasst die Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts während bestimmter Qualifizierungsmaßnahmen, welche vom Arbeitgeber gewährt werden. Die Agentur für Arbeit kann die Weiterbildungskosten teilweise oder vollständig übernehmen, und unter bestimmten Bedingungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über die Möglichkeiten und Voraussetzungen dieser Weiterbildungsförderung zu informieren und Sie auf Ihrem Weg zur beruflichen Weiterentwicklung zu unterstützen.
Meister-BAföG: Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), finanziert durch Bund und Länder, gewährt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen wie Meisterkursen oder vergleichbaren Lehrgängen zur Vorbereitung auf einen entsprechenden Fortbildungsabschluss.
Das „Meister-BAföG“ fördert gezielt die Erweiterung und Vertiefung beruflicher Qualifikationen. Neben Darlehensteilerlassen werden Anreize für einen erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit durch restschuld-Tilgungen geschaffen. Diese Fördermöglichkeit ist besonders relevant für die Fortbildung zum Fahrlehrer.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie über die Möglichkeiten und Bedingungen des Meister-BAföGs zu informieren und Sie auf Ihrem Weg zur beruflichen Weiterentwicklung zu begleiten.
Angebot des Berufsförderungsdienstes (BFD)
Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist verantwortlich für die schulische und berufliche Bildung von Soldatinnen und Soldaten. Seine primäre Aufgabe besteht darin, ausscheidende Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in zivile Berufe zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg zu eröffnen.
Das Angebot des BFD basiert auf dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das allen Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) und Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) je nach Dauer ihrer Dienstzeitverpflichtung unterschiedliche Leistungen bietet, die systematisch aufeinander aufbauen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Berufsförderungsdienstes.
Das Bundesprogramm Bildungsprämie: Förderung von Weiterbildung
Das Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt primär Weiterbildungsmaßnahmen, die für die aktuelle oder zukünftige berufliche Tätigkeit relevant sind und entscheidende Kenntnisse, Fertigkeiten oder Kompetenzen vermitteln oder erweitern. Dies umfasst eine breite Palette von Lehrgängen, von der Berufskraftfahrerweiterbildung über die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer bis hin zum Lehrgang für Fahrschulbetriebswirtschaft.
Im Rahmen dieses Programms werden Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro abdecken.
Möchten Sie herausfinden, ob Sie für die Bildungsprämie in Frage kommen? Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin an Ihrem Standort, um alle relevanten Informationen zu erhalten.
Wiedereingliederungsleistungen von Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen
Die Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen finanzieren Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung, welche als „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ bezeichnet werden. Diese Leistungen haben das Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten und neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Sie können eigenständig in Anspruch genommen werden oder als Ergänzung zu einer bereits abgeschlossenen medizinischen Rehabilitation dienen.
Die Leistungen können vielfältig sein, darunter Maßnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes sowie Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen neue berufliche Chancen eröffnen sollen. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu unterstützen und Ihnen eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu ermöglichen.
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