Förderungen
Bis zu 100% Förderung für Weiterbildung- & Qualifizierungen
Bis zu 100% Förderungen für Weiterbildung- & Qualifizierungen
Bei gegeben Voraussetzungen können bei der Bundesagentur Agentur für Arbeit Förderungen beantragt werden. Förderung über Bildungsgutscheine ist problemlos möglich, auch Teilqualifizierungen können von der Arbeitsagentur gefördert und übernommen werden. Wir unterstützen Sie in allen Formalitäten und geben Ihnen die Chance bald wieder in einem sicheren Arbeitsverhältnis zu stehen.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter
Voraussetzungen
- Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
- Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
- Die Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können folgende Förderungen gewährt werden:
- Lehrgangsgebühren einschl. Prüfungsgebühren
- Fahrtkostenzuschuss/Kosten für Unterbringung
- Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltskosten
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter heraus. Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft. Falls ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Bitte beachten Sie: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Das sollten Sie bei den Kosten beachten
Ihnen entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid).
Entstehen Ihnen Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung, erstatten wir diese unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte fragen Sie vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach.
Wenn Sie eine Maßnahme gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:
- Kontaktieren Sie den Maßnahmeträger. Er prüft die Vorgaben Ihres AVGS. Kann er Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von ihm eine Bestätigung.
- Kontaktieren Sie nun Ihre Vermittlungsfachkraft. Diese prüft, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch der Maßnahmeträger wird darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.
- Sie treten die Maßnahme an.
Weiterbildungsförderung – Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen.
Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildungen ist dennoch gering.
Die Agentur für Arbeit unterstützt mit dem Programm Weiterbildungsförderung beschäftigter Personen. Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen im Fokus des Programms. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer bestimmter Qualifizierungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von der Agentur für Arbeit können Weiterbildungskosten anteilig oder vollständig übernommen werden, unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Das von Bund und Ländern finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.
Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit in Form von restschuld-Tilgungen geschaffen. Diese Förderung eignet sich im besonderen Maße für die Fortbildung zum Fahrlehrer.
Das Angebot des Berufsförderungsdienstes
Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben.
Grundlage des Angebotes des BFD ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Es stellt allen Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) und Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) eine je nach Dauer der Dienstzeitverpflichtung unterschiedlich breite Palette an Leistungen zur Verfügung, die systematisch aufeinander aufbauen.
Weiter Informationen finden Sie auf der Seite des Berufsförderungsdienstes
Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für die Berufskraftfahrerweiterbildung, zum Gabelstaplerfahrer, zum Ausbildungsfahrlehrer bis hin zum Lehrgang für Fahrschulbetriebswirtschaft.Im Rahmen des Programms werden Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Kommt die Bildungsprämie auch für Sie in Frage? Machen Sie noch heute einen Termin an Ihrem Standort und lassen Sie sich bereaten
Diese finanzieren Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen. Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
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