Anrufen
AZAV-zertifizierte Weiterbildung · persönlich beraten
Fragen? Ruf sie uns an! Mo–Fr 8–16 Uhr0172 - 7600851

Investition in Ihre Zukunft

Förderungen

Ob Bildungsgutschein, AVGS oder Förderung einer Weiterbildung im Betrieb: Welche Unterstützung möglich ist, hängt von den persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen sowie der Bewilligung des zuständigen Kostenträgers ab.

Fördermöglichkeiten

Mögliche Förderwege

01

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters

Ein Bildungsgutschein kann eine berufliche Weiterbildung fördern, wenn sie nach Prüfung des Einzelfalls notwendig ist, zum Beispiel um Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bespricht mit Ihnen die persönlichen Voraussetzungen und das Bildungsziel. Der Gutschein kann zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel ausgerichtet sein. Bildungsträger und Maßnahme müssen die erforderliche Zulassung haben.

Je nach Bewilligung können Lehrgangskosten und weitere notwendige Weiterbildungskosten übernommen werden. Beginnen Sie eine Maßnahme erst, wenn die Förderung verbindlich bewilligt ist.

02

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Ein AVGS kann Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung fördern, zum Beispiel ein Coaching oder eine passende Qualifizierungsmaßnahme. Ob ein Gutschein in Frage kommt und welche Maßnahme geeignet ist, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft nach dem persönlichen Bedarf; ein allgemeiner Anspruch besteht nicht in jedem Fall.

Der Gutschein legt unter anderem Ziel, Gültigkeitsdauer und gegebenenfalls die Region der Maßnahme fest. Der Maßnahmeträger prüft zunächst, ob das Angebot zu den Gutscheinbedingungen passt. Beginnen Sie erst nach der erforderlichen schriftlichen Bewilligung. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich berücksichtigt werden.

03

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Unternehmen können für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten Förderungen bei der Agentur für Arbeit prüfen lassen. Je nach Betriebsgröße, Qualifizierungsziel, Person und Maßnahme können Zuschüsse zu Lehrgangskosten und unter bestimmten Voraussetzungen zum Arbeitsentgelt möglich sein. Die Förderhöhe ist nicht pauschal; sie wird im Einzelfall festgelegt.

Für Weiterbildungen in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf kann außerdem das Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung in Betracht kommen. Dafür gelten eigene betriebliche Voraussetzungen; die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.

Maßnahme und Bildungsträger müssen – abhängig vom Förderweg – die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Klären Sie die Förderung mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und stellen Sie den Antrag vor Beginn der Weiterbildung.

04

Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt förderfähige berufliche Aufstiegsfortbildungen. Ob eine konkrete Weiterbildung – etwa eine Fortbildung im Fahrlehrerbereich – förderfähig ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Maßnahme ab.

Lassen Sie die Förderfähigkeit vor einer Anmeldung von der zuständigen AFBG-Stelle prüfen. Eine Förderung ist nicht für jeden Lehrgang automatisch möglich.

05

Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr berät Soldatinnen und Soldaten bei der Vorbereitung auf den Wechsel in das zivile Berufsleben und zu beruflichen Bildungsmaßnahmen. Welche Leistungen oder Förderungen in Frage kommen, richtet sich unter anderem nach der individuellen Situation, der Dienstzeit und den geltenden Förderbedingungen.

Klären Sie Anspruch, Förderplan und Kostenübernahme direkt mit Ihrem zuständigen BFD und lassen Sie die Maßnahme vor einer Anmeldung bewilligen.

06

Berufsgenossenschaften und Deutsche Rentenversicherung

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kann die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben prüfen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann – abhängig von den persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen – auch die Deutsche Rentenversicherung oder ein anderer Rehabilitationsträger zuständig sein.

Mögliche Leistungen können berufliche Anpassung, Qualifizierung oder Weiterbildung umfassen. Der zuständige Rehabilitationsträger entscheidet im Einzelfall über Anspruch, Umfang und Kostenübernahme. Stellen Sie den Antrag und klären Sie die Förderung, bevor Sie eine Maßnahme beginnen.

Welche Förderung kommt für Sie infrage?

Förderberatung anfragen